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Infos

Die Dienstleistungen in meiner Praxis sind ausschließlich Privatleistungen und werden nach der GebüH abgerechnet.

Dies bedeutet für Sie als Kunde, eine mögliche Kostenübernahme wenn

  • - Sie Privatpatient sind und Leistungen des Heilpraktikers in Ihrem Versicherungsvertrag inkludiert haben.
  • - Sie als gesetzlich Versicherter Patient eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben die Leistungen des Heilpraktikers erstattet.

Die Übernahme der Kosten sowie die Höhe der Erstattung kann im Einzelfall abweichen und bedarf im Zweifelsfall einer Überprüfung.

Gerne erstelle Ich Ihnen einen Kostenvoranschlag und biete Unterstützung bei Erstattungsschwierigkeiten.

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